Ergänzende Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

wuh for Business | Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vorrang

1.1 Diese Ergänzenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Geschäftskunde“) mit Heike Wasserberg, handelnd unter „wolkenlos und heiter“ (nachfolgend „Verkäufer“), über Firmengeschenke, Präsentkörbe, individuell zusammengestellte Geschenksets, individuelle Verpackungen und damit verbundene Leistungen schließen („wuh for Business“).

1.2 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (Shop-AGB). Bei Widersprüchen gehen diese Ergänzenden Bedingungen vor. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen beiden vor.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftskunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis davon liefert.

1.4 Bestellungen eines Geschäftskunden über den Online-Shop zu den dort angegebenen Preisen richten sich nach den Shop-AGB. Diese Ergänzenden Bedingungen gelten nur für individuelle Angebote des Verkäufers.

§ 2 Angebote, Bindefrist, Angebotsbündel

2.1 Angebote des Verkäufers sind für die im Angebot genannte Frist verbindlich. Ist keine Frist genannt, ist das Angebot 7 Tage ab Angebotsdatum verbindlich. Danach ist es freibleibend; Preise und Verfügbarkeiten müssen neu bestätigt werden.

2.2 Ein Angebot, das mehrere Positionen enthält (z. B. individuelle Verpackung und Geschenkinhalte), ist ein Gesamtangebot. Es kann nur vollständig angenommen werden, sofern im Angebot nicht ausdrücklich einzelne Positionen als „einzeln bestellbar“ gekennzeichnet sind. Insbesondere werden individuelle Verpackungen nur zusammen mit den Geschenkinhalten des Verkäufers angeboten. Nimmt der Geschäftskunde nur einen Teil an, gilt dies als neues Angebot des Geschäftskunden, das der Verkäufer annehmen oder ablehnen kann.

2.3 Enthält ein Angebot Varianten oder Stufen (z. B. „Inhalt S/M/L“, „Standard-Geschenkpapier oder Logo-Papier“), wählt der Geschäftskunde bei Annahme verbindlich eine Variante je Position.

2.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots in Textform (E-Mail genügt) und der anschließenden Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Mündliche Zusagen gelten erst nach Bestätigung in Textform.

2.5 Konzept, Zusammenstellung und Mockups: Für aufwendige Individualkonzepte (z. B. eigene Verpackungsgestaltung, Mockups, Musterpakete) kann der Verkäufer eine Konzeptpauschale von 99 € netto berechnen, die bei Auftragserteilung vollständig auf den Auftragswert angerechnet wird. Die Pauschale wird vor Beginn der Konzeptarbeit vereinbart.

§ 3 Muster, Gestaltung und Freigabe

3.1 Muster, Mockups und Abbildungen zeigen Gestaltung und Art der Ware. Geringfügige Abweichungen bei Farbe, Papierstruktur, Bandfarbe, Holzwolle und Anordnung der Produkte sind bei handgepackten Geschenken üblich und stellen keinen Mangel dar. Bildschirmdarstellungen und 3D-Mockups sind nicht farbverbindlich.

3.2 Vor der Produktion individueller Verpackungen oder bedruckter Materialien erhält der Geschäftskunde eine Vorlage zur Freigabe. Mit der Freigabe in Textform übernimmt der Geschäftskunde die Verantwortung für Inhalt, Schreibweise, Logo und Gestaltung. Für Fehler, die in der freigegebenen Vorlage enthalten waren, haftet der Verkäufer nicht.

3.3 Im Preis enthalten ist eine Korrekturschleife pro Gestaltung. Weitere Änderungen nach Freigabe oder zusätzliche Korrekturschleifen werden nach Aufwand mit 99 € netto je Stunde berechnet, nach vorheriger Ankündigung.

3.4 Änderungswünsche nach Freigabe können zu höheren Kosten und späteren Lieferterminen führen.

§ 4 Mindestmengen und Mengenänderungen

4.1 Für individuelle Verpackungen und bedruckte Materialien gilt eine Mindestmenge von 50 Stück, sofern im Angebot wegen des jeweiligen Druckprodukts nichts anderes angegeben ist. Für individuell zusammengestellte Geschenksets gibt es keine Mindestmenge.

4.2 Mengenänderungen sind bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin möglich, soweit noch keine Materialien bestellt sind. Erhöhungen bestätigt der Verkäufer je nach Verfügbarkeit.

§ 5 Preise, Kundenkarte, Zahlung, Anzahlung

5.1 Preise in Angeboten an Geschäftskunden verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand-, Einzelversand- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht ausdrücklich enthalten sind.

5.2 Kundenkarte: Rabatte und Vorteile aus der Kundenkarte des Verkäufers (derzeit 3 %) gelten ausschließlich für Verbraucher bei Käufen für den privaten Bedarf. Sie gelten nicht für Käufe von Geschäftskunden, nicht für Firmengeschenke und nicht für Bestellungen, die auf ein Unternehmen abgerechnet werden. Maßgeblich ist der Rechnungsempfänger: Wird eine Rechnung auf ein Unternehmen ausgestellt, wird kein Kundenkartenrabatt gewährt, auch wenn eine Privatperson mit Kundenkarte einkauft. Sie sind nicht mit Angebotspreisen für Geschäftskunden kombinierbar und werden auch nicht nachträglich gewährt.

5.3 Bei Auftragswerten ab 400 € netto sowie bei allen Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts mit Auftragsbestätigung fällig. Für individuell gefertigte Verpackungen und bedruckte Materialien ist der volle Betrag dieser Positionen vor Bestellung beim Lieferanten fällig. Der Verkäufer beginnt mit Materialbestellung und Produktion erst nach Zahlungseingang. Vereinbarte Liefertermine verschieben sich entsprechend, wenn die Anzahlung verspätet eingeht.

5.4 Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen für Geschäfte zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).

5.5 Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Monate und erhöhen sich die Einkaufspreise des Verkäufers für die betroffenen Produkte nachweislich, kann der Verkäufer die Preise im Umfang der Erhöhung anpassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Geschäftskunde vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Liefertermine, Mitwirkung des Geschäftskunden, Verzug

6.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet sind. Sonst sind sie voraussichtliche Termine.

6.2 Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Geschäftskunde rechtzeitig mitwirkt, insbesondere:

  • Freigabe von Gestaltung und Zusammenstellung innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage,
  • Zahlung der Anzahlung (§ 5.3),
  • Übermittlung von Logo-Dateien in druckfähiger Qualität,
  • bei Einzelversand: vollständige Empfängerliste im Format des Verkäufers bis 5 Werktage vor Versandbeginn.

Verzögert sich eine Mitwirkung, verschiebt sich der Liefertermin angemessen, mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Ein Lieferverzug des Verkäufers liegt in diesem Fall nicht vor.

6.3 Bestellschluss Weihnachten: Für eine Lieferung vor Weihnachten gilt ein Bestellschluss am 15.10. für individuelle Verpackungen und am 30.11. für Geschenksets ohne Sonderanfertigung, sofern im Angebot nichts anderes steht.

6.4 Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, kann der Geschäftskunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 10 Werktage, bei Lieferungen für Weihnachten mindestens 5 Werktage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten, soweit die Leistung noch nicht erbracht ist.

6.5 Bei leicht fahrlässig verursachtem Lieferverzug ist der Ersatz des Verzugsschadens auf 0,5 % des Nettowertes der verspäteten Lieferung je vollendeter Woche, insgesamt höchstens 5 %, begrenzt. Die Haftung nach Ziffer 8.1 der Shop-AGB (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit, Garantie, Produkthaftung) bleibt unberührt.

6.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Geschäftskunden zumutbar sind (z. B. Lieferung der fertigen Sets in mehreren Tranchen vor dem Termin).

§ 7 Lieferfähigkeit der Lieferanten, Ersatzprodukte, Rücktritt

7.1 Die Geschenkinhalte bestehen überwiegend aus Lebensmitteln und Produkten kleiner Manufakturen mit begrenzter und saisonaler Verfügbarkeit. Der Verkäufer bestellt die benötigten Mengen nach Vertragsschluss bei seinen Lieferanten.

7.2 Ersatzprodukte: Ist ein vereinbartes Produkt nach Vertragsschluss nicht oder nicht in ausreichender Menge lieferbar, ohne dass der Verkäufer dies zu vertreten hat, kann der Verkäufer es durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen, das in Art, Qualität, Warengruppe (z. B. süß/salzig, mit/ohne Alkohol), Menge und Wert mindestens gleichwertig ist und vereinbarte Ausschlüsse (z. B. Allergene, „ohne Alkohol“, „keine Aufstriche“) einhält. Der Austausch erfolgt nur mit Zustimmung des Geschäftskunden in Textform; der Verkäufer schlägt dafür ein konkretes Ersatzprodukt vor. Lehnt der Geschäftskunde ab, gilt Ziffer 7.3.

7.3 Selbstbelieferungsvorbehalt: Ist auch ein gleichwertiger Ersatz nicht beschaffbar, obwohl der Verkäufer rechtzeitig und mit der gebotenen Sorgfalt ein passendes Deckungsgeschäft mit seinem Lieferanten abgeschlossen hat, kann der Verkäufer hinsichtlich der betroffenen Positionen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für diese Positionen erstattet er unverzüglich. Der Geschäftskunde kann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Teilleistung nicht zumutbar ist.

7.4 Ziffer 7.3 gilt entsprechend für individuelle Verpackungen und Druckmaterialien, wenn der Hersteller nicht oder fehlerhaft liefert. Der Verkäufer bietet in diesem Fall nach Möglichkeit eine Alternative an (z. B. Standard-Geschenkpapier statt Logo-Papier) und informiert den Geschäftskunden unverzüglich.

7.5 Höhere Gewalt: Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die die Lieferung wesentlich erschweren (z. B. Streik bei Versanddienstleistern, Betriebsstörungen bei Lieferanten, behördliche Anordnungen, extreme Witterung), verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als 4 Wochen, können beide Seiten hinsichtlich der betroffenen Leistungen zurücktreten.

§ 8 Stornierung durch den Geschäftskunden

8.1 Ein geschlossener Vertrag kann vom Geschäftskunden nicht einseitig storniert werden; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Geschäftskunden nicht. Der Verkäufer kann einer Stornierung zustimmen. In diesem Fall berechnet er:

  • bis zur Bestellung von Material und Waren bei Lieferanten: die Konzeptpauschale (§ 2.5), sofern vereinbart, sonst kostenfrei,
  • nach Bestellung bei Lieferanten, aber vor Produktion/Packen: die bereits entstandenen und nicht stornierbaren Kosten für Material und Waren zuzüglich 10 % des Auftragswerts für Bearbeitung,
  • nach Druckfreigabe für individuelle Verpackungen oder bedruckte Materialien: 100 % dieser Positionen,
  • nach Beginn des Packens: 50 % des Auftragswerts, mindestens aber die bereits entstandenen Kosten für Material und Waren.

8.2 Dem Geschäftskunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bereits gelieferte oder bezahlte Sonderanfertigungen werden dem Geschäftskunden auf Wunsch ausgehändigt.

§ 9 Logos, Marken und Druckdaten

9.1 Der Geschäftskunde räumt dem Verkäufer für die Dauer des Auftrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die überlassenen Logos, Marken, Texte und Bilder für die Gestaltung und Herstellung der bestellten Waren zu nutzen und dafür an beauftragte Druckereien und Hersteller weiterzugeben.

9.2 Der Geschäftskunde versichert, dass er zur Nutzung dieser Inhalte berechtigt ist, und stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen frei, sofern der Verkäufer diese nicht zu vertreten hat.

9.3 Der Verkäufer darf Fotos der fertigen Geschenke mit Logo des Geschäftskunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz (Website, Social Media, Portfolio) zeigen. Die Zustimmung kann im Angebot erteilt und jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

9.4 Vom Verkäufer erstellte Entwürfe und Gestaltungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sein Eigentum. Eine Nutzung außerhalb des Auftrags (z. B. Nachproduktion bei einem anderen Anbieter) bedarf der Zustimmung des Verkäufers.

§ 10 Lebensmittel, MHD, Alkohol, Lagerung

10.1 Der Verkäufer liefert Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von mindestens 4 Wochen ab Lieferung, sofern bei einzelnen Produkten (z. B. Frischware, saisonale Backwaren) nichts anderes angegeben ist.

10.2 Ab Gefahrübergang ist der Geschäftskunde für die sachgerechte Lagerung verantwortlich (trocken, kühl, nicht über 20 °C, keine direkte Sonne). Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung, etwa geschmolzene Schokolade, haftet der Verkäufer nicht.

10.3 Pflichtangaben zu Allergenen und Zutaten befinden sich auf den Produktetiketten. Auf Wunsch stellt der Verkäufer eine Inhaltsliste je Set bereit. Die Weitergabe dieser Informationen an die Empfänger obliegt dem Geschäftskunden, wenn er die Geschenke selbst verteilt.

10.4 Enthält ein Set alkoholische Getränke, sichert der Geschäftskunde zu, die Sets nur an Personen weiterzugeben, die das gesetzliche Mindestalter erreicht haben. Beim Einzelversand durch den Verkäufer gilt die Altersprüfung bei Zustellung gemäß Shop-AGB; Mehrkosten trägt der Geschäftskunde.

§ 11 Einzelversand an Empfänger und Empfängerdaten

11.1 Übernimmt der Verkäufer den Versand an einzelne Empfänger, übermittelt der Geschäftskunde die Empfängerdaten vollständig und korrekt in der vom Verkäufer bereitgestellten Vorlage. Kosten für Rücksendungen, erneuten Versand oder Adressermittlung wegen fehlerhafter oder unvollständiger Adressen trägt der Geschäftskunde.

11.2 Mit Übergabe an das Versandunternehmen geht die Gefahr auf den Geschäftskunden über (Ziffer 5.4 Shop-AGB). Der Verkäufer stellt auf Wunsch die Sendungsnummern zur Verfügung.

11.3 Mit der Lieferung erhält der Geschäftskunde eine Paketliste mit einer Zeile je Paket und dessen Inhalt. Die Zuordnung der Pakete zu Empfängern trägt der Geschäftskunde selbst ein und bewahrt diese Liste bei sich auf. Der Verkäufer speichert keine Empfängerdaten über den Auftrag hinaus.

11.4 Übernimmt der Verkäufer den Einzelversand, verarbeitet er die übermittelten Empfängerdaten ausschließlich zur Durchführung des Versands und nach Weisung des Geschäftskunden. Er löscht sie nach Abschluss des Auftrags, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Geschäftskunde stellt sicher, dass er die Daten übermitteln darf. Auf Wunsch schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Mängel, Rüge, Haftung

12.1 Der Geschäftskunde prüft die Lieferung unverzüglich nach Erhalt, bei Einzelversand stichprobenartig anhand der ihm zugesandten Belegexemplare oder Rückmeldungen. Offensichtliche Mängel, Transportschäden und Fehlmengen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung in Textform mit Fotos anzuzeigen; § 377 HGB bleibt unberührt.

12.2 Bei berechtigten Mängeln an einzelnen Sets liefert der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz für das betroffene Set oder Produkt oder schreibt den anteiligen Preis gut. Ein Mangel einzelner Sets berechtigt nicht zur Rückgabe der gesamten Lieferung.

12.3 Im Übrigen gelten die Mängelhaftung (Ziffer 7) und die Haftung (Ziffer 8) der Shop-AGB. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung zusätzlich auf den Auftragswert begrenzt.

§ 13 Steuerliche Behandlung

13.1 Der Verkäufer erteilt keine steuerliche Beratung zur Behandlung von Geschenken beim Geschäftskunden oder bei den Empfängern. Angaben in Angeboten oder Informationsmaterialien dienen nur der Orientierung; maßgeblich ist die Beratung durch die eigene Steuerberatung des Geschäftskunden.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

14.2 Ist der Geschäftskunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Kirchheim unter Teck.

14.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.